Rechtsprechung
RG, 01.10.1928 - II 206/28 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Steht die Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß einer Nachprüfung des Strafantrags durch das Revisionsgericht entgegen? 2. Ist zum Nachweis der Ermächtigung zum Strafantrag Schriftlichkeit erforderlich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 62, 262
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines …
Daß die Grundsätze des Freibeweises im Bereich der Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse gelten, ist bereits allgemein anerkannt (vgl. RGSt 51, 72; 59, 313; 62, 262; BGH MDR 1955, 527; NJW 1958, 392).Insoweit ist auch das Revisionsgericht zu eigener Prüfung berufen; es ist weder auf die vom Tatrichter hierüber getroffenen Feststellungen beschränkt noch an dessen Beweiswürdigung gebunden, wobei unerörtert bleiben kann, ob dies allgemein für die Prüfung aller Mängel des Verfahrens gilt, wie offenbar das Reichsgericht in RGSt 51, 71 und 62, 262 angenommen hat, oder ob Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht kommen.
- BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81
Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen …
Nach Überzeugung des Senats, der insoweit an die Feststellungen und an die Beweiswürdigung des Tatgerichts nicht gebunden ist (vgl. RGSt 51, 71, 72; 62, 262, 263; BGHSt 16, 164, 166; 20, 292, 293; 22, 307), [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]enthalten das angefochtene Urteil, das Vernehmungsprotokoll vom 7. August 1980 und der übrige Akteninhalt nichts, was begründeten Anlaß zu Zweifeln an der Richtigkeit der Aussage des Polizeibeamten geben könnte. - BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 30.09.1954 - 3 StR 644/53
Rechtsmittel
Dabei ist es weder auf die vom Tatrichter hierüber getroffenen Feststellungen beschränkt noch an dessen Beweiswürdigung gebunden (RGSt 51, 72; 62, 262).